Verkehrszivilrecht
Verkehrsunfall - Was können Sie tun, um Ihre Rechte durchzusetzen?
Geben Sie nie spontan ein Schuldbekenntnis ab und akzeptieren Sie keine Verwarnungsgelder!
Die Bezahlung eines Verwarnungsgeldes gleicht einem Schuldbekenntnis, was die Durchsetzung eigener Schadenersatzansprüche beeinträchtigt bzw. vereitelt. Ausserdem braucht die Polizei den Unfall dann nicht mehr ordnungsgemäß aufzunehmen (Anfertigung einer Skizze, Sicherung von Unfallspuren etc.), so dass eine Unfallrekonstruktion nicht mehr möglich ist und Sie verlieren dadurch Ihren Schadenfreiheitsrabatt in der KFZ-Haftpflichtversicherung!
Lassen Sie sich nach einem Unfall als erstes von mir beraten, denn ich regele alle versicherungstechnischen Notwendigkeiten für Sie!
Versuchen Sie nicht, Ihre Schadenersatzansprüche bei der gegnerischen Versicherung selbst anzumelden. In den meisten Fällen werden Sie hingehalten und es wird versucht, Ihre berechtigten Ansprüche zu kürzen. Aber es geht um Ihr Geld und vielleicht haben Sie Anspruch auf viel mehr!
Gutachterkosten - Reparatur - Werkstatt - Mehrwertsteuer - Wertminderung - Mietwagen - Nutzungsausfall - Schmerzensgeld - Verdienstausfall
Nur auf Grund der Akteneinsicht kann die Haftungslage richtig beurteilt werden. Allerdings haben Sie als Geschädigter selbst kein Akteneinsichtsrecht. Die gegnerische Haftpflichtversicherung lässt sich über deren Anwälte Akteneinsicht beschaffen und kann Ihre Unkenntnis daher ggf. ausnutzen, in dem sie Ihnen mitteilt, ein Unfallzeuge habe den Unfall aber anders bekundet und versucht damit, Ihre Schadenersatzansprüche zu drücken.
Sie brauchen einen unabhängigen und fachkundigen Berater, der ausschließlich Ihre Interessen vertritt. Das ist Ihr Anwalt!
Ich kann Ihnen sagen, ob Sie damit rechnen müssen, dass man Ihnen eine Mitschuld oder eine Mithaftung entgegenhalten wird.
Ich sorge dafür, dass Ihre berechtigten Ansprüche nicht nur in voller Höhe, sondern auch schnellstmöglich durchgesetzt werden.
Ich erledige die gesamte Schadensabwicklung ausschließlich in Ihrem Interesse!
Und die Kosten?
Grundsätzlich ist es so, dass jeder Geschädigte einen Anwalt seiner Wahl beauftragen kann. Die gegnerische Haftpflichtversicherung muss die bei der Durchsetzung berechtigter Ansprüche entstehenden Anwaltskosten übernehmen. Sollte Sie eine (Mit-)Schuld am Unfall treffen, trägt Ihre Rechtschutzversicherung die Kosten. Leitet die Polizei gegen Sie ein Ermittlungsverfahren wergen Verdachts einer Ordnungswidrigkeit oder Straftat ein, vertrete icht Sie auch in diesem Verfahren.
Äußern Sie sich daher weder an der Unfallstelle mündlich, noch auf Anforderung der Polizeibehörde schriftlich zum Sachverhalt.Erst nach Akteneinsicht ist es sinnvoll, eine eigene Sachverhaltsschilderung abzugeben.
Denn gerade der Ausgang des Bussgeldverfahrens hat auch erhebliche Bedeutung für die Durchsetzung Ihrer Schadenersatzansprüche und den Erhalt Ihres Schadenfreiheitsrabattes bei Ihrer eigenen KFZ-Haftpflichtversicherung.
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Rufen Sie uns an unter +49 2252 83960 oder nutzen Sie unser Kontaktformular.
Anwaltskanzlei Bauer
